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   RG, 10.01.1919 - Rep. II. 220/18   

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https://dejure.org/1919,241
RG, 10.01.1919 - Rep. II. 220/18 (https://dejure.org/1919,241)
RG, Entscheidung vom 10.01.1919 - Rep. II. 220/18 (https://dejure.org/1919,241)
RG, Entscheidung vom 10. Januar 1919 - Rep. II. 220/18 (https://dejure.org/1919,241)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Staatsbibliothek Berlin

    1. Zum Begriff der Tatsache im Sinne von § 14 UWG. und § 824 BGB. 2. Handelt der Patentinhaber auf seine Gefahr, wenn er öffentlich vor Patentverletzungen warnt und dabei dem Patent eine Auslegung gibt, die später von den Gerichten als zu weitgehend befunden wird?

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Haftung des Patentinhabers bei öffentlichen Warnungen vor Patentverletzungen

  • opinioiuris.de

    Haftung des Patentinhabers bei öffentlichen Warnungen vor Patentverletzungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 94, 271
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • BGH, 23.02.1995 - I ZR 15/93

    Abnehmerverwarnung - Schutzrechtsverwarnung

    Es ist das gute Recht des Patentinhabers, Dritte - auch in bezug auf deren eigene Interessen - vor den Folgen der Verletzung eines Patents zu warnen (RGZ 94, 271, 276; BGHZ 62, 29, 32 f. - Maschenfester Strumpf; Baumbach/Hefermehl, Wettbewerbsrecht, 17. Aufl., § 1 UWG Rdn. 237; Benkard/Bruchhausen, PatG, GebrMG, 9. Aufl., vor §§ 9-14 Rdn. 13).
  • BGH, 11.12.1973 - X ZR 14/70

    Verschulden des Verwarners

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  • OLG Hamm, 11.02.2010 - 4 U 75/09

    Abweisung einer Schadensersatzklage wegen unberechtigter Schutzrechtsabmahnung

    Es ist eben nicht, wie die Beklagte unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Reichsgerichts (RGZ 94, 271 - Sprechmaschine) und des BGH (NJW 1974, 315 - Maschenfester Strumpf) meint, feststellbar, dass sie sich ihre Überzeugung durch eine gewissenhafte Prüfung gebildet bzw. sich bei ihrem Vorgehen von "vernünftigen und billigen" Überlegungen hat leiten lassen.
  • OLG Düsseldorf, 31.05.2007 - 2 U 151/02

    Detektionseinrichtung II

    Soweit sie vom Rechtsbestand des Patentanspruches 2 des Streitpatents ausgehen, stellen sie sich als ein bloßes Werturteil und eine Meinungsäußerung dar, die nicht dem Tatbestand der beiden genannten Vorschriften unterfällt (vgl. RGZ 88, 437,439; 94, 271, 273; Benkard/Bruchhausen a a O vor §§ 9 - 14 Rdn. 15; Hesse, GRUR 1979, 438).
  • OLG Düsseldorf, 25.03.2004 - 2 U 151/02

    Detektionseinrichtung II

    Soweit sie vom Rechtsbestand des Patentanspruches 2 des Streitpatents ausgehen, stellen sie sich als ein bloßes Werturteil und eine Meinungsäußerung dar, die nicht dem Tatbestand der beiden genannten Vorschriften unterfällt (vgl. RGZ 88, 437,439; 94, 271, 273; Benkard/Bruchhausen a a O vor §§ 9 - 14 Rdn. 15; Hesse, GRUR 1979, 438).
  • LG Düsseldorf, 17.09.2002 - 4a O 344/01

    Schadensersatz wegen unberechtigtem Erwirken von einstweiligen Verfügungen gegen

    (RGZ 94, 271, 276 - Sprechmaschine; BGH, GRUR 1974, 290 - maschenfester Strumpf; GRUR 1979, 332, 336 - Brombeerleuchte; GRUR 1996, 812, 814 - Unterlassungsurteil gegen Sicherheitsleistung; Busse/Keukenschrijver, Patentgesetz, 5. Aufl., § 139 Rdnr. 250).
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